von uns als eine nach DIN 14676 zertifizierte Errichterfirma für Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder:
- nach DIN 14676
- in vielen Bundesländern schon Pflicht
- mit Funkvernetzung möglich
- um Funkhandtaster erweiterbar
- schaltbare Ausgänge zur Ansteuerung z.B. von Licht, Wählgeräten usw.
- VdS geprüft
- mit langlebiger Batterie
Einige Ihrer Vorteile:
- Schutz Ihrer Familie
- frühzeitige Erkennung von Bränden zum Schutz von Personen und Sachwerten
- Möglichkeit der Personenalarmierung
- ein Gefühl der Sicherheit für Ihre Kunden, Besucher, Bewohner und Mitarbeiter
Je nach Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer ist der Eigentümer, unmittelbare Besitzer, Nutzer oder Mieter der Wohnung zur Ausstattung verpflichtet.